Im November 2006 hat der Blogging Asia: A Windows Live Report, der von Microsofts MSN und Windows Live Online Services Business veröffentlicht wurde, zeigte, dass 46 % oder fast die Hälfte der Online-Bevölkerung ein Blog haben [Blogging Phenomenon Sweeps Asia available at PRNewswire.com].
Blogging Asien: A Windows Live Report wurde online auf dem MSN-Portal in 7 asiatischen Ländern durchgeführt: Hongkong, Indien, Korea, Malaysia, Singapur, Taiwan und Thailand. Interessanterweise ergab der Bericht, dass 56 % der Malaysier bloggen, um ihre Meinung zu äußern, während 49 % bloggen, um Freunde und Familie auf dem Laufenden zu halten.
Dieser Artikel konzentriert sich auf das malaysische Recht, da das Internet jedoch Grenzen und Gerichtsbarkeiten überschreitet, können die Gesetze vieler Länder Anwendung finden. In Malaysia sind Blogger rechtlichen Risiken ausgesetzt, die eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen, wie z. B.;
(a) Urheberrecht;
(b) Marke;
(c) Verleumdung; und
(d) Volksverhetzung.
Abgesehen von den oben genannten Punkten muss ein Blogger auch andere rechtliche Risiken wie Betrug, Verletzung der Vertraulichkeit und falsche Angaben berücksichtigen, die in diesem Artikel nicht behandelt werden.
Das Urheberrecht schützt die Art und Weise, wie Künstler oder Autoren ihre Idee oder Tatsache in einem Werk zum Ausdruck bringen, nicht aber die zugrunde liegende Idee oder Tatsache selbst. Das Urheberrecht schützt die Originalität des Werks und verbietet die unerlaubte Vervielfältigung. Der Urheberrechtsschutz gilt gemäß Abschnitt 7 (1) des Urheberrechtsgesetzes von 1987 für die folgenden Werke:-
(a) literarische Werke, wie z. B. Schriftwerke, Romane, Quellcodes in Computerprogrammen und Webseiten sowie Inhalte in Multimedia-Produktionen;
(b) musikalische und dramatische Werke, wie Musiknoten, Theaterstücke und Fernsehdrehbücher;
(c) künstlerische Werke wie Zeichnungen, Skulpturen und Fotografien; und
(d) Tonaufzeichnungen und Filme, wie Filme (herkömmliches Zelluloid und verschiedene Videoformate), Schallplatten, Tonbänder und CDs mit Musik, Theaterstücken oder Vorträgen.
Leider bleibt ein Großteil der Urheberrechtsverletzungen im Internet unentdeckt. Neue Blogs nutzen mitunter bereits bestehende Blogs für ihren Inhalt, und zwar durch Kopieren oder Verlinken. Abgesehen davon ist es auch illegal, urheberrechtlich geschützte Fotos, Designs, Produktfotos oder Produktverpackungen von einer anderen Website zu veröffentlichen.
Es gibt “Faustregeln”, die bei der Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten zu befolgen sind, wie z. B.: (a) eigene Originalbilder, -grafiken, -codes und -texte zu erstellen; (b) lizenzierte Werke im Rahmen der vom Eigentümer festgelegten Nutzungserlaubnis zu verwenden; und (c) kostenlose Bilder aus dem Internet zu verwenden, solange die Bedingungen des Urhebers des Bildes eingehalten werden.
Die gleichen “Faustregeln” gelten für das Einstellen von Programmierskripten, da die Aneignung von Programmierskripten von Dritten in der Regel eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Was die Veröffentlichung von Beiträgen durch Dritte in einem Blog betrifft, so kann der Blogbesitzer eine stillschweigende Lizenz für die Beiträge Dritter erhalten. Wenn man Podcasts anbietet, d. h. aufgenommene und herunterladbare Audiodateien, die von Blogs heruntergeladen werden können, sollte man darauf achten, dass die Podcasts keine urheberrechtlich geschützte Musik enthalten, die anderen gehört, um sich vor Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen.
Während das Urheberrecht die Art und Weise schützt, wie Ideen oder Fakten ausgedrückt werden, schützt das Markenrecht Wörter, Designs, Phrasen, Zahlen, Zeichnungen oder Bilder im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen.
Ein Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, seine Marke in Bezug auf seine Produkte und Dienstleistungen zu verwenden, siehe Abschnitt 35 (1) des Markengesetzes von 1976. Der Markenschutz gewährt dem Markeninhaber das Recht, andere daran zu hindern, eine identische Marke für identische oder ähnliche Waren zu verwenden, was in der Öffentlichkeit zu Verwechslungen führen könnte (siehe Abschnitt 19 (1) und 19 (2) des Markengesetzes von 1976).
Wie kann ein Blogger eine fremde Marke verletzen? Ein Beispiel ist, wenn ein Blogger Links auf Logos setzt, die einem Markeninhaber gehören. Wenn ein Besucher auf die Marke klickt, wird er direkt zum Blog des Bloggers geleitet, anstatt auf die Website des Markeninhabers zu gelangen.
Eine solche Verlinkung kann zu Verwirrung oder Täuschung führen, da sie das ernsthafte Risiko birgt, dass der Blog in irgendeiner Weise mit den Produkten und Dienstleistungen des Markeninhabers verbunden ist oder mit ihnen in Zusammenhang steht.
Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff Diffamierung auf eine falsche Aussage über eine Person oder eine Organisation, die deren Ruf schädigt. Die Person, die die Aussage veröffentlicht, muss gewusst haben oder hätte wissen müssen, dass die Aussage falsch war. Obwohl das Internet eine Arena bietet, in der verleumderische Aussagen gemacht oder veröffentlicht werden können, gibt es in Malaysia keine spezielle Gesetzgebung, die sich mit Verleumdung im Internet befasst.
In Malaysia gilt das Verleumdungsgesetz von 1957 für Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen und für die Ausstrahlung in Rundfunk und Fernsehen. Da sich das Gesetz auf veröffentlichte oder ausgestrahlte Materialien bezieht, gilt es im Prinzip auch für Materialien wie Blogs und Websites, die im Internet veröffentlicht werden.
Da das Verleumdungsrecht komplex ist, muss unterschieden werden, ob es sich bei einer verleumderischen Äußerung um eine Verleumdung (in schriftlicher Form) oder um eine üble Nachrede (in gesprochener Form) handelt. Wird im Falle einer Verleumdung festgestellt, dass die Äußerung verleumderisch ist, so gilt eine Vermutung gegen den Verfasser oder den Herausgeber. Im Falle der Verleumdung muss häufig ein tatsächlicher Schaden oder ein besonderer Schaden nachgewiesen werden, der durch die verleumderische Äußerung entstanden ist. Das Verleumdungsrecht gilt daher nicht für Blogs, da diese nicht unter die Verbreitung von verleumderischen Äußerungen über Rundfunk oder Fernsehen fallen.
Aufgrund der rasanten Veränderungen im Internet und der Konvergenz der Technologien wird man sich fragen, ob die Gerichte das Gesetz über Verleumdung oder üble Nachrede anwenden werden, wenn Blogs, die von Text in Sprache umgewandelt wurden, über das Internet übertragen werden. All dies hängt jedoch vom Nachweis der Verleumdung und der Feststellung der Identität des Bloggers ab, was aufgrund der Anonymität des Internets und seiner weltweiten Verbreitung eine enorme Aufgabe sein kann.
Ein weiteres rechtliches Risiko besteht, wenn Blogs zur Verbreitung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen über Rassenunruhen oder Inhalte genutzt werden, die Hass oder Verachtung gegenüber der Regierung oder dem Herrscher hervorrufen. In Malaysia sind im Sedition Act 1948 verschiedene Straftatbestände vorgesehen, wie z. B. der Straftatbestand des Druckens, Veröffentlichens oder Verbreitens von aufrührerischen Veröffentlichungen – siehe Abschnitt 4 des Sedition Act, 1948 für weitere Straftatbestände. Ob die Bestimmungen des Gesetzes auch für Veröffentlichungen im Internet gelten, ist noch nicht gerichtlich geklärt.
In Singapur wurde das Gesetz zur Aufwiegelung im Jahr 2005 angewandt, als ein Gericht in Singapur zwei Nutzer wegen aufrührerischer Äußerungen im Internet zu Haftstrafen verurteilte – Two jiled for ‘sedition’ on internet, South China Morning Post, Saturday, October 8, 2005. Die South China Morning Post berichtete, dass der Fall als richtungsweisend gilt und die Versuche der Regierung unterstreicht, die Meinungsäußerung im Internet zu regulieren und gegen rassistische Intoleranz vorzugehen. Die beiden Fälle waren das erste Mal, dass Singapurer wegen rassistischer Äußerungen nach dem Sedition Act strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden.
Im Anschluss an den Fall der rassistischen Blogger schlug die Regierung von Singapur am 8. November 2006 Änderungen am Strafgesetzbuch vor, die den Auswirkungen von Technologien wie Internet und Mobiltelefonen Rechnung tragen (siehe Singapore Ministry of Home Affairs, Consultation Paper on the Proposed Penal Code Amendments, Seite 2). Die Änderungen beziehen sich auf Straftaten, die über elektronische Medien begangen werden, wie z. B. Abschnitt 298 (Äußerung von Worten usw. mit der Absicht, die religiösen Gefühle einer Person zu verletzen), um auch die Verletzung rassistischer Gefühle zu erfassen, sowie Abschnitt 499 (Verleumdung) und Abschnitt 505 (Äußerungen, die zu öffentlichem Unfug führen), um diese auf “in schriftlichen, elektronischen oder anderen Medien veröffentlichte Äußerungen” auszuweiten – siehe Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs von Singapur auf den Seiten 8 und 20. Mit der Verabschiedung dieser Änderungen werden Polizei und Staatsanwaltschaft ermächtigt, Personen mit beleidigenden Blogs zu verfolgen. Vgl.Abschnitte 298, 499 und 505 des malaysischen Strafgesetzbuches (revidiert 1997).
Es gibt Gründe, warum die Behörden das Bloggen ernst nehmen, denn die Hälfte der Teilnehmer an der Blogging Asia: A Windows Live Report teilgenommen haben, glauben, dass Blog-Inhalte genauso vertrauenswürdig sind wie traditionelle Medien, und ein Viertel der Befragten ist der Meinung, dass Blogs der schnellste Weg sind, sich über Nachrichten und aktuelle Themen zu informieren.
Da man sich so sehr auf Blogs verlässt, können Inhalte mit falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, die in Blogs veröffentlicht werden, nicht nur Panik, Ärger, Verachtung oder politische Skandale auslösen, sondern auch politische und wirtschaftliche Instabilität verursachen.
Das Internet stellt eine Herausforderung für die bestehenden Gesetze dar, die nur langsam einen angemessenen Schutz für eine Partei in Bezug auf die Nutzung und den Inhalt von Blogs bieten. Derzeit wurden im Rahmen der in Malaysia geltenden Internet-Rechtsvorschriften keine Verhaltenskodizes für Internetnutzer, einschließlich Blogger, vorgeschlagen.
Stattdessen müssen Blogger sich selbst regulieren und die rechtlichen Auswirkungen des Bloggens verstehen, um sicherzustellen, dass ihre Blogs in einer verantwortungsvollen und rechtmäßigen Weise geschrieben werden. Um sich selbst zu schützen, können Blogger Nutzungsbedingungen und einen ordnungsgemäßen Haftungsausschluss aufstellen, um ein gewisses Maß an Komfort und Schutz vor den Beiträgen Dritter in ihren Blogs zu bieten.
Für diejenigen Blogger, die sich der rechtlichen Risiken nicht bewusst sind, sollten Anstrengungen unternommen werden, um sie aufzuklären und zu sensibilisieren. Vielleicht liegt es in der gesellschaftlichen Verantwortung der Internet- und Webseitendienstanbieter, einen Blogger-Ethikkodex zu erstellen, um die Blogger zu einem ethischen Verhalten gegenüber ihren Lesern, den Menschen, über die sie schreiben, und den rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns zu erziehen.
Erstmals veröffentlicht im Current Law Journal April Teil 2 [2007] 2 CLJ i